Profess­ionelle Beleuchtung für Städte und Gemeinden, Gewerbe und Industrie

LED-Beleuchtung

Was sind die Hauptagumente?

ENERGIEKOSTEN, LAMPENVERBOT & NACHHALTIGKEIT

Bis zu 85 % Energie und CO2 einsparen

Die Sanierung konventioneller Beleuchtung auf LED-Leuchten senkt die Energiekosten um bis zu 75 Prozent. Im Zusammenspiel mit Lichtmanagement können es bis zu 85 Prozent sein.

Förderungen

Es gibt Förderungen des Bundes für kommunale Projekte der Innen- und Außenbeleuchtung mit LED. Das Bundesministerium BMUV fördert kommunale Innen- und Außenbeleuchtung mit Zuschüssen in Höhe von 20% bis 40%. Des weiteren unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden unter anderem mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG. Gefördert wird z. B. die Umrüstung der Beleuchtung mit energieeffizienten LED-Leuchten mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Dazu kommen zahlreiche regionale Förderprogramme.

Vorgaben der Ökodesign- und RoHS-Richtlinie

Nach dem Verkaufsverbot von T5- und T8-Leuchtstoffröhren, zusätzlich zu bereits abgekündigten Leuchtensystemen, kann die langfristige Versorgung mit den benötigten Leuchtmitteln nicht mehr sichergestellt werden.

Ohne Quecksilber, mit Zukunft

Die RoHS-Richtlinie verbietet ab 2023 schrittweise das Inverkehrbringen aller quecksilberhaltigen Entladungslampen. Ein weiterer Grund für einen schnellen Umstieg auf LED-Technologie.

Maßgeschneidertes Licht

Exzellente Lichtqualität, gerichtet dahin wo es hin gehört und nur dann wenn es auch gebraucht wird. Das ist Licht at it´s best heutzutage.

Leucht­mittel mit schlechter Effizienz oder giftigen Inhaltsstoffen wie Quecksilber dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden

Die EU-Vorschriften zur Energieeffizienz (Ökodesign-Richtlinie) und zur Verwendung von Quecksilber in Leuchtmitteln (RoHS-Richtlinie) machen eine Sanierung mit LED-LEUCHTEN langfristig alternativlos erforderlich.
Nachfolgende Leuchtmittel sind ab 2023 nicht mehr im öffentlichen Handel erhältlich:

Kompakt­leuchtstoff­lampen ohne integriertes Vorschaltgerät

Ringförmige Leuchtstofflampen T5

Stabförmige Leuchtstofflampen T5

Stabförmige Leuchtstofflampen T8

Energie­Kosten massiv senken und NACHHALTIG­KEITSZIELE ERREICHEN

Parallel zum deutlich geringeren Energieverbrauch der LED-Technologie sinken auch die CO2-Emissionen. Das hilft Unternehmen dabei, die eigenen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

WARTUNGSKOSTEN SENKEN

LED-Leuchten punkten im Vergleich zu konventionellen Lösungen mit einer deutlich längeren Lebensdauer – und damit auch längeren Wartungsintervallen. Das senkt die Kosten weiter.

FIT FÜR DAS LAMPENVERBOT

Je länger Sie mit einer Umrüstung warten, desto schwieriger wird die Versorgung mit konventionellen Leuchtmitteln und Systemen. Und je schneller Sie umsteigen, desto früher reduzieren Sie die Energiekosten. Warten lohnt sich also nicht.

FÖRDERGELDER NUTZEN

Der Staat unterstützt den Umstieg auf LED-Leuchten in verschiedenen Varianten. Wir kennen alle und binden passende Förderungsmöglichkeit in Ihr Projekt ein.

SONDERLÖSUNGEN SANIEREN

Sie haben besondere Vorstellungen von Ihrer neuen Leuchte? Lassen Sie uns darüber sprechen. Mit Sonderleuchten erfüllen wir zuverlässig auch außergewöhnliche, aber realisierbare, Sanierungsaufgaben nach Ihren Wünschen.

Leistungen

Folgende Projektleistungen dürfen Sie erwarten:

– Beratung
– Konzepterstellung
– Projektmanagement
– Berechnung der Einsparung/Amortisation
– Lichttechnische Berechnungen
– Bemusterung/Festlegung der Leuchtensysteme/Planung
– Unterstützung bei Fördermittelbeantragung/Finanzierung
– Bauleitung und -überwachung
– Nachbereitung des Projekts

Bei detaillierteren Fragen senden Sie uns gerne eine Nachricht.
Bei manchen Anliegen reicht auch schon eine Vermittlung unsererseits an adäquate Zuständigkeit.

Leistungen

Folgende Projekt­leistungen dürfen Sie erwarten:

– Beratung
– Konzepterstellung
– Projektmanagement
– Berechnung der Einsparung/Amortisation
– Lichttechnische Berechnungen
– Bemusterung/Festlegung der Leuchtensysteme/Planung
– Unterstützung bei Fördermittelbeantragung/Finanzierung
– Bauleitung und -überwachung
– Nachbereitung des Projekts

Bei detaillierteren Fragen senden Sie uns gerne eine Nachricht.
Bei manchen Anliegen reicht auch schon eine Vermittlung unsererseits an adäquate Zuständigkeit.